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Praxis-Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 7.15 – 19.00 Uhr Dienstag: 7.15 – 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag: 7.15 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Terminvereinbarung
Tel.: 0 22 06-21 31 E-Mail: kontakt@arzt-overath.de Akuterkrankungen werden selbst­­verständlich sofort behandelt!

Wichtiges

Selbstverständlich können Sie in dringenden Fällen auch unangemeldet zu uns kommen.
Allerdings lassen sich dann Wartezeiten kaum vermeiden.

Außerhalb unserer Sprechstundenzeiten Montags, Dienstags und Donnerstags ab 19.00,  Mittwochs und Freitags ab 13.00 und am Wochenende ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zu erreichen.

Öffnungszeiten der Notfalldienstpraxis im „Ärztehaus Marienberg“ (1. Etage über die „Praxis am Berg“), Dr. Robert Koch Strasse 18a am Marienkrankenhaus in Bergisch Gladbach:

Montag, Dienstag, Donnerstag:                                        19.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Mittwoch, Freitag:                                                               16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertage, sowie                                 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

am 24.12.; 31.12. und Rosenmontag:                               16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte über die Rettungsleitstelle (Telefon 112) einen Notarzt.

Wichtige Telefonnummern auf einen Blick:

Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

Polizei: 110

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenzaimpfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre,
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesund­heit­licher Gefährdung infolge eines Grund­leidens ab 1. Trimenon (siehe „Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen?„),
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungs­organe, Herz- oder Kreis­lauf­krank­heiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoff­wechsel­krank­heiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) sowie
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personengruppen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierter Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt, wie z.B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal) und
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Ebenso geimpft werden sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).

Stand: 10.10.2016